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Ärztekammer ermittelt gegen weitere Ärzte im Fall Thaksin

BANGKOK. Der thailändische Ärzterat hat eine zweite Disziplinaruntersuchung zum Verhalten von fünf Ärzten eingeleitet, die an der Einweisung des ehemaligen Premierministers Thaksin Shinawatra ins Krankenhaus beteiligt waren.

Eine Quelle aus dem Rat gab am Sonntag bekannt, dass die Untersuchung, die sich auf Verstöße gegen die Berufsethik im Zusammenhang mit Thaksins Verlegung vom Correctional Hospital in das Police General Hospital konzentrieren wird, möglicherweise weitere Mitarbeiter beider Einrichtungen betrifft.

Das neue Verfahren sei zwar im Wesentlichen eine Ausweitung der ursprünglichen Untersuchung, werde aber die Informationen noch einmal unter die Lupe nehmen und dem gleichen siebenstufigen Verfahren wie zuvor folgen, hieß es aus der Quelle.

Über das weitere Vorgehen wird in der nächsten Ratssitzung am 2. Juli beraten.

Für diese zweite Runde könnten neue Unterausschüsse eingesetzt werden, doch müssten einige Mitglieder des vorherigen Teams dabei sein, um eine einheitliche Prüfung der Beschwerden sicherzustellen, sagte die Quelle.

Diesmal könnte der Prozess länger dauern, aber das sollte kein Grund zur Sorge sein, da der Kern der Sache bereits geklärt ist. Der Grund für diesen Schritt ist nicht bekannt.

Anlass für die zweite Untersuchungsrunde waren Hinweise und Verbindungen, die während der ersten Untersuchung aufgedeckt wurden. Der Rat hält es für notwendig, diese zu prüfen, um zu einem klaren Ergebnis zu gelangen.

Die erste Untersuchungsrunde bestand aus einem strukturierten Prozess mit sieben Schritten.

Es begann mit einer Überprüfung durch einen Unterausschuss für medizinische Ethik, der für die Fertigstellung seiner Arbeit vier Monate Zeit hatte, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Monate.

 

Eine Quelle aus dem Rat gab am Sonntag bekannt, dass die Untersuchung, die sich auf Verstöße gegen die Berufsethik im Zusammenhang mit Thaksins Verlegung vom Correctional Hospital in das Police General Hospital konzentrieren wird, möglicherweise weitere Mitarbeiter beider Einrichtungen betrifft.

 

Die Ergebnisse wurden an einen Screening-Unterausschuss weitergeleitet, der bis zu zwei Monate Zeit hatte, seine Stellungnahme abzugeben.

Der Fall wurde dann einer monatlich stattfindenden Vollversammlung des Rates vorgelegt, in der entschieden wurde, ob die Beschwerde berechtigt war.

Andernfalls wurde der Fall geschlossen. Die Angelegenheit wurde an einen Untersuchungsausschuss weitergeleitet, der innerhalb von sechs Monaten entscheiden musste, ob die Anklage fallen gelassen oder weiterverfolgt werden sollte.

Anschließend führte ein externes Gremium aus Rechtsexperten auf nationaler Ebene (kein medizinisches Fachpersonal) eine rechtliche Überprüfung durch und stellte den Fall zur weiteren Prüfung zusammen.

Anschließend prüfte der Rat, ob ein Fehlverhalten vorlag und entschied über mögliche Strafen.

Der letzte Schritt erfolgte durch ein Sonderkomitee.

Wenn dieser Ausschuss mit der Entscheidung des Rates nicht einverstanden wäre, würde der Fall zur erneuten Prüfung zurückgeschickt.

Wenn zwei Drittel des Ausschusses das Urteil bestätigten, würde der Fall vor das Verwaltungsgericht gebracht.

 

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