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CAAT verlängert Drohnenverbot in fünf Grenzprovinzen bis 30. September

BANGKOK. Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat die Beschränkungen für Flüge unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) in fünf Grenzprovinzen und anderen sicherheitssensiblen Gebieten bis zum 30. September 2025 verlängert. Die am 13. September als CAAT-Mitteilung Nr. 6 herausgegebene Ankündigung ersetzt die vorherige Mitteilung Nr. 5, die bis zum 15. September 2025 gültig war. Das Verbot soll angesichts der anhaltenden Spannungen an der Grenze zu Kambodscha die Sicherheit aufrechterhalten.

Zu den betroffenen Gebieten gehören die fünf Grenzprovinzen Sa Kaeo, Buriram, Sisaket, Surin und Ubon Ratchathani sowie die Distrikte Sa Thale in Chonburi, Mueang in Rayong, Phayuha Khiri in Nakhon Sawan, Mueang in Ratchaburi und ein Radius von 9 Kilometern um Flughäfen, darunter Khok Krathiam in Lopburi und Prachuap Khiri Khan. Bei Bedarf können die Sicherheitsbehörden zusätzliche Sperrzonen einrichten. Die CAAT betonte, dass Drohnenbetreiber ihre Fluggeräte registrieren und Flugpläne mindestens drei Tage im Voraus über das UAS-Portal einreichen müssen.

Während die Beschränkungen bestehen, hat die CAAT den Einsatz von Drohnen in den meisten anderen Bereichen unter strengen Auflagen erlaubt und dabei die operativen Bedürfnisse von Bürgern, Landwirten und Unternehmen berücksichtigt. Flüge sind grundsätzlich von 6:00 bis 18:00 Uhr erlaubt, für Einsätze außerhalb dieser Zeiten ist eine vorherige Genehmigung erforderlich; Drohnenaktivitäten zwischen 0:01 und 4:00 Uhr sind verboten. Drohnen von Militär, Polizei, Zoll, Landwirtschaft, natürlichen Ressourcen und Geheimdiensten dürfen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs operieren, sofern sie der CAAT und den zuständigen Behörden gemeldet werden.

 

Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat die Beschränkungen für Flüge unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) in fünf Grenzprovinzen und anderen sicherheitssensiblen Gebieten bis zum 30. September 2025 verlängert. Die am 13. September als CAAT-Mitteilung Nr. 6 herausgegebene Ankündigung ersetzt die vorherige Mitteilung Nr. 5, die bis zum 15. September 2025 gültig war.

 

CAAT betonte, dass das verlängerte Verbot eine Vorsichtsmaßnahme sei und auf Empfehlungen der Sicherheitsbehörden zum Schutz der nationalen Sicherheit basiere. Die Behörden haben detaillierte Richtlinien für die Meldung illegaler oder verdächtiger Drohnenaktivitäten herausgegeben, einschließlich der Übermittlung von Zeit, Ort sowie Foto- oder Videobeweisen an die zuständigen Behörden. Das UAS-Portal wird kontinuierlich weiterentwickelt, um eine effiziente Lizenzierung und Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen.

Beamte werden die Einhaltung der Drohnenbeschränkungen weiterhin überwachen, während Sicherheitsbehörden die Sicherheit sensibler Grenz- und Flughafenbereiche koordinieren. Bei Verstößen gegen die Richtlinien werden Ermittlungen und Durchsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Die CAAT wird Betreiber und Öffentlichkeit über Änderungen des Verbots informieren.

Die wichtigsten Erkenntnisse

 

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