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Thailand wird die Ausnahmeregelungen für den Alkoholverkauf gemäß den Regeln von 2025 ausweiten

BANGKOK. Thailand hat die Ausnahmeregelungen für den Alkoholverkauf ausgeweitet und bestätigt, dass drei Arten von Lokalen gemäß dem aktualisierten Rahmen des thailändischen Gesetzes zur Kontrolle alkoholischer Getränke (Nr. 2) 2025 täglich Alkohol verkaufen dürfen, auch während der regulären Öffnungszeiten.

Dieser Schritt folgt dem Inkrafttreten des Gesetzes am 8. November 2025 und ist Teil einer umfassenderen Reform der nationalen Alkoholbestimmungen. Die unmittelbare Folge ist eine klarere Rechtsgrundlage für internationale Flughäfen, lizenzierte Unterhaltungsstätten und Hotels, die nun weiterhin Alkohol ohne zeitliche Beschränkungen verkaufen dürfen.

Die Reformen kamen am 13. November voran, als der vom Gesundheitsminister Pattana Promphat geleitete Ausschuss für die Kontrolle alkoholischer Getränke einem Vorschlag des Ministeriums für Tourismus und Sport zur Lockerung langjähriger Bestimmungen zustimmte.

Der Ausschuss beschloss, das Verkaufsverbot zwischen 14 und 17 Uhr aufzuheben, die Trinkzeit um eine Stunde nach Mitternacht zu verlängern und die Änderungen einer sechsmonatigen Überprüfung zu unterziehen. Diese Anpassungen erfordern eine formelle Bekanntmachung und müssen eine 15-tägige öffentliche Konsultation durchlaufen.

Das Gesundheitsamt eröffnete diese Konsultation vom 15. bis 29. November 2025 über die Online-Plattform LAW der Regierung. Der Entwurf sieht vor, dass die Regelung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt und die bestehende Verordnung von 2015 zu den Verkaufszeiten aufhebt. Anschließend werden die zulässigen Verkaufszeiten für 180 Tage auf 11:00–14:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr und 17:00–24:00 Uhr festgelegt. Die Alkoholkommission Bangkoks und die Provinzkommissionen sind beauftragt, die Auswirkungen vor Ablauf der 180-Tage-Frist zu bewerten.

Abschnitt 4 des Entwurfs der Bekanntmachung bestätigt außerdem, dass die Verkaufsbeschränkungen für drei ausgenommene Veranstaltungsorte nicht gelten: internationale Flughafenterminals, lizenzierte Unterhaltungsstätten, die innerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten geöffnet sind, und Hotels, die gemäß dem Hotelgesetz zugelassen sind. Diese Einrichtungen hatten bereits im Mai und Juni 2025 ähnliche Ausnahmen durch frühere Bekanntmachungen des Premierministeramtes erhalten. Diese Bekanntmachungen erlaubten auch fünf Arten von Orten den Alkoholverkauf an wichtigen buddhistischen Feiertagen, darunter Flughäfen, Unterhaltungsstätten, Einrichtungen in Touristengebieten, Hotels und Veranstaltungsorte für genehmigte Großveranstaltungen.

 

Thailand hat die Ausnahmeregelungen für den Alkoholverkauf ausgeweitet und bestätigt, dass drei Arten von Lokalen gemäß dem aktualisierten Rahmen des thailändischen Gesetzes zur Kontrolle alkoholischer Getränke (Nr. 2) 2025 täglich Alkohol verkaufen dürfen, auch während der regulären Öffnungszeiten.

 

Die neuen Regelungen bedeuten, dass internationale Flughafenterminals, lizenzierte Unterhaltungsstätten und Hotels Alkohol legal täglich, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, ausschenken dürfen. Bereits vor dem neuen Gesetz hatte die Regierung die Bestimmungen für den Bahnhof Hua Lamphong in Bangkok gelockert, für den 2015 ein Verbot des Alkoholverkaufs und -konsums in Zügen und auf Bahngeländen galt. Diese Regelung wurde 2025 überarbeitet und erlaubt nun den Alkoholausschank in ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen innerhalb der klimatisierten Halle. Voraussetzung hierfür sind Zugangskontrollen, Sicherheitsmaßnahmen, Jugendschutzprotokolle und die vorherige Genehmigung des Ministers für jede einzelne Veranstaltung.

Die Zeitung „The Nation“ berichtete außerdem, dass diese jüngsten Reformen auch die Werbe- und Automatenvorschriften gemäß dem Gesetz von 2025 liberalisieren. Alkoholautomaten, die zuvor verboten waren, sind nun erlaubt, sofern sie die Identität des Käufers überprüfen können. Die Werberegeln wurden gelockert, indem das bisherige Verbot, Produkte oder Verpackungen abzubilden, aufgehoben wurde. Die detaillierten Bedingungen werden jedoch weiterhin vom Gesundheitsminister auf Grundlage der Empfehlungen des zuständigen Ausschusses festgelegt. Wissenschaftliche Mitteilungen, die Namen oder Symbole von Getränken enthalten, sind nun zulässig, sofern sie mit begrenzten Personengruppen geteilt werden.

Wichtigste Erkenntnisse

 

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