Inhaber eines „B“ Visums, egal ob mit Rentnervisum oder regulär in Thailand arbeitende Auswanderer mußten sich bislang alle 90 Tage zwecks Gesichtskontrolle bei einer Immigration melden.
Mußte man bislang schon im Flugzeug eine Einreisekarte ausfüllen, in der man sein Jahreseinkommen zwecks Reisegrund (Sextourist bzw. Liebeskaspar) sowie seinen Aufenthaltsort in Thailand und weitere Daten angeben mußte, erübrigt sich nun vorerst zumindest letzteres.
Insbesondere seit die Immigration-Behörden mehr und mehr computerisiert wurden, fielen ihnen laufend neue Schikanen den Ausländern gegenüber ein.
So ist es seit gut zwei Jahren Vorschrift, daß ein im Lande reisender Ausländer praktisch jederzeit seinen Aufenthaltsort der nächstgelegenen Immigration oder Polizeidienststelle melden muß.
Wer in einem Hotel übernachtet, brauchte selbst nichts dazu tun, da Hotels ihre Meldebögen täglich einer Immigration übermitteln müssen. Doch wer jemand privat bei sich wohnen läßt, z. B. für länger als 24 Stunden Besuch hat, muß dies der Immigration mitteilen. Gleiches gilt für private Vermieter, aber auch für Leute, die sich in ihrer Eigentumswohnung aufhalten. Alle sind verpflichtet, ständig die zuständige Immigration auf dem Laufenden zu halten.
Seit Anfang 2009 ist dies nur noch über Internet möglich.
Doch viele Ausländer sind weder Internetkundig, noch in der Lage, ein Formular richtig auszufüllen.
Auf der anderen Seite sind für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde falsch ausgefüllte Online-Formulare ein immer größer werdendes Problem.
Zu Zeiten des Meldezettels konnte man falsch ausgefüllte Formulare dem Antragsteller vor die Füße werfen, doch wer in einem Internetshop das Online-Formular falsch ausfüllt und absendet, kann kaum zurückverfolgt werden.
Ob aus Dummheit oder Unverfrorenheit, Adressen wie „bei Poldi in der Doppeldrei“ oder „in der Freudengasse“ waren keine Seltenheit, und zählten überdies zu den harmlosesten Falscheinträgen.
Endlich wurde eine für alle Seiten praktikable Lösung geschaffen.
Am 1. August 2009 entfiel die Meldepflicht. Statt dessen werden allen neu einreisenden an den Grenzübergängen und Flughäfen Mikrochips zur Ortung und Identifikation hinter dem rechten Ohr eingepflanzt.
Daueraufenthaltsbewilligte (Non-Resident „B“) erhalten den Chip bei der nächsten, und damit letzen erforderlichen 90-Tage Meldung.
Für die Chips werden 1300 Baht Gebühren entgegengenommen. hellmut