Ursprünglich wollte man am 1. August über die Änderungen beraten, doch die PAD kündigte an, 100 000 Demonstranten zusammenzutrommeln, um gegen die Änderung zu demonstrieren. Daher kündigte der Geschäftsführer der Regierungskoalition an, man werde sich auf den 6. August vertragen.
Danach sollen zwei Anträge auf Änderung eingebracht werden, aber nicht vor dem 18. August. Der erste Antrag beschäftigt sich mit dem Wahlsystem bezüglich des Premierministers, der Parlamentarier und der Senatoren. Sobald dieser Antrag die Lesungen im Parlament passierte, soll der zweite – heiklere – Antrag eingebracht werden, der sich mit den Änderungen der Artikel 190, 237 und 266 befaßt.
Laut Artikel 190 muß die Regierung alle internationalen Entscheidungen zuvor vom Parlament absegnen lassen. Laut Artikel 237 muß eine Partei zwingend aufgelöst werden, wenn ein führender Politiker dieser Partei des Betruges (Stimmenkauf) überführt wurde. Laut Artikel 266 ist es Abgeordneten und Senatoren verboten, sich bei einer personelle Neuordnung in Staatsbehörden, Staatsbetrieben, Staatsorganisationen oder Kommunalbehörden einzumischen.
Die Lesungen im Parlament für beide Anträge sollen laut aktuellem Zeitplan bis Dezember abgeschlossen sein. bp