Am 14. August entschied der Betriebsrat von Triumph, den Arbeitskampf nicht zu beenden. Der Fall der entlassenen Betriebsratsvorsitzenden soll vor dem Arbeitsgericht neu aufgerollt werden, es ist bisher aber unklar, ob dies juristisch möglich ist.
Die Wiedereinstellung der Betriebsratsvorsitzenden sei im übrigen kein Problem, argumentiert der Betriebsrat. Das Gericht habe in seinem Urteil zwar die Entlassung erlaubt, es handele sich aber nicht um einen Befehl. Prachatai