Nach Zustellung der Klageschrift haben die Parteien zwei Wochen Zeit, zu erwidern. Wenn die Parteien wegen Wahlbetruges schuldig gesprochen werden, droht die Auflösung. tn, bp
Nach Zustellung der Klageschrift haben die Parteien zwei Wochen Zeit, zu erwidern. Wenn die Parteien wegen Wahlbetruges schuldig gesprochen werden, droht die Auflösung. tn, bp