Verwirrung um Bürgermeisterwahl

In der Stadt herrscht Konfusion, weil niemand genau weiß, wie weiter vorgegangen werden soll. Theoretisch müßte es innerhalb von 45 Tagen nach dieser Entscheidung, Neuwahlen geben. Aber bislang wurden keine Wahlen ausgeschrieben.

Das Urteil beruht auf einer Beschwerde, die 2007 gegen Duentemduang eingereicht wurde. Sie soll angeblich nicht lange genug in Chiang Mai gewohnt haben, um als Bürgermeisterin zu kandidieren. Duentemduang verlor in I. Instanz, sie legte Berufung ein, der Oberste Gerichtshof schloß sich der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts an.

Duentemduang durfte ihr Amt antreten und 18 Monate Bürgermeisterin sein, obwohl noch nicht klar war, ob sie überhaupt Bürgermeisterin werden durfte. Das ist nicht die einzige Merkwürdigkeit.

Duentemduang sagte (frei übersetzt): „Die Situation ist ungewöhnlich, denn so etwas ist in Thailand noch nicht passiert. Es ist auch nicht ganz klar, wie der Gesetzestext interpretiert werden soll. Bevor ein Kandidat zur Bürgermeisterwahl antritt, muß er einige Voraussetzungen erfüllen, dazu gehört auch die sogenannte ‚Wohnqualifikation‘.

Er muß mindestens seit einem Jahr vor dem Beginn der Wahlkampagne in der Stadt wohnen. Der Wortlaut des Gesetzestextes ist widersprüchlich und macht eine Interpretation schwierig. Beispielsweise wird nicht näher beschrieben, was mit „wohnen” gemeint ist. Muß man Land besitzen oder reicht es, ein Haus zu mieten?

Was mich betrifft, so lebe ich seit fast 37 Jahren in der Stadt, und ich war in der Lage, zu beweisen, daß ich vor der Wahl drei Jahre in Chiang Mai lebte, denn darüber habe ich Steuerbescheinigungen, auf denen die Adresse des von mir angemieteten Hauses steht. Nun scheint es aber, daß das Gericht unter „wohnen” den Besitz einer Immobilie versteht.

Die Wahlkommission in Chiang Mai hat bestätigt, daß ich für eine Legislaturperiode von vier Jahren Bürgermeisterin bin. Die Wahlkommission in Bangkok hat überhaupt keine Stellungnahme abgegeben, daher bin ich jetzt offiziell noch Bürgermeisterin. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes habe ich erst einmal einen Monat Urlaub genommen. Danach muß ich abwarten, was die Wahlkommission in Bangkok entscheidet.“ cmm