Immobilienerwerb durch Ausländer über Thai-Ehefrau/Ehemann illegal

Die Eigentumsurkunden würden in diesem Fall eingezogen – auch wenn der „Strohmann“ gesetzmäßig mit dem finanzkräftigen Ausländer verheiratet ist. Anuwat Meteewiboonwut,. Chef des Land Departments, befand sich kürzlich in Phuket, Teil einer Inspektionsreise durch 30 Provinzen.

Die Reise dient allerdings einem anderen Zweck: Die Mitarbeiter der Ämter sollen sich anständig anziehen und benehmen sowie schneller arbeiten. Es gab Beschwerden, daß einige Vorgänge bis zu einem Jahr bearbeitet würden, obwohl diese innerhalb eines Tages erledigt sein könnten.

Eher am Rande sagte der ehemalige Gouverneur von Phang Nga und Samut Prakan, daß Ausländer in Phuket gerne Eigentumswohnungen kaufen könnten, so lange 51% der Apartments in dem Objekt in thailändischer Hand bleiben.

Ausländer könnten aber nicht ihre(n) Thai-Partner(in) benutzen, um Grundstücke zu erwerben:

„Wenn der Thai-Partner genug Geld hat, um ein Haus zu kaufen, dann ist das schön, aber wenn der Thai kein Geld hat und Geld benutzt, das er vom Ausländer bekommen hat, dann ist das gegen das Gesetz.

Wenn wir das überprüfen und herausfinden, daß die thailändische Person mit dem Geld eines Ausländers irgendwo in Thailand ein Grundstück gekauft hat, dann werden wir die Eigentumsurkunde für ungültig erklären.“ pg

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