Namensgleichheit kam teuer zu stehen

Ein Namensvetter eines Kontoinhabers bei der Siam Commercial Bank Chalong hatte sich bei der Bank eine ATM-Karte aushändigen lassen und mit dieser im November und Dezember 2009 in Pattaya mehrfach Geld aus Automaten gezogen. Dann schien er Thailand überdrüssig geworden zu sein und beschloß, die Philippinen zu erkunden. Natürlich bezahlte er das notwendige Flugticket ebenfalls mit der Karte und kaufte anschließend noch in Duty Free Bereich des Flughafens Suwannaphum ein.

Natürlich funktionierte die Karte auch auf den Philippinen, jedenfalls solange, bis der tatsächliche Kontoinhaber es für nötig erachtete, sich einmal über seinen Kontostand zu vergewissern. Es waren nur noch 4.000 Baht vorhanden. Er hatte sich zwar schon Ende 2009 über die vielen Abhebungen gewundert, das aber auf seinen eigenen Geldbedarf zurückgeführt. Ihm war nicht in den Sinn gekommen, daß er beim Geldausgeben „unterstützt” worden war.

Glücklicherweise muß der tatsächliche Kontoinhaber den Verlust nicht tragen, da die Bank nach Überprüfung der Unterlagen ihren Fehler eingestanden hat.