Wie bei dem Verfahren um mutmaßlich mißbräuchlich verwendete Gelder der Wahlkommission, so scheiterte auch dieser Fall, in dem es um angeblich illegal erhaltene Spendengelder in Höhe von 258 Mio. Baht ging, an Verfahrensfehlern.
Die sieben Richter entschieden 4:3, daß die Wahlkommission einen Verfahrensfehler begangen habe, als diese den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterreichte und empfahl, die Demokratische Partei zu verbieten.
Thida Thavornseth, eine Sprecherin der Rothemden, kommentierte, daß das Ergebnis keine Überraschung sei. In Thailand gebe es doppelte Maßstäbe. Anstatt zu prüfen, ob die Demokraten illegal Spendengelder erhielten, hätte das Gericht den Fall wegen einer Kleinigkeit ohne weitere Prüfung abgewiesen. bp