Die Antragsteller hatten beantragt, die Arbeiten um 16.30 Uhr einzustellen. Das Gericht folgte dem Antrag weitestgehend und erließ eine einstweilige Verfügung, die so lange gilt, bis diese gerichtlich aufgehoben wird.
In einem Parallelverfahren hatten die Antragsteller von der Baufirma verlangt, die Bauarbeiten ab spätem Nachmittag einzustellen, im Falle der Zuwiderhandlung verlangten sie entweder ein Zimmer oder Miete für ein Zimmer, damit sie nicht der Lärmbelästigung ausgesetzt sind, die durch den Bau von „The Issara“ entsteht. Über die Angelegenheit soll abschließend am 21. Juni entschieden werden. tn, tr