pp Bangkok. Chatuphon Phromphan (จตุพร พรหมพันธุ์) saß am Wahltag, den 3. Juli 2011, noch in Untersuchungshaft und konnte deshalb natürlich nicht wählen gehen. Aus diesem Grund wurde er jetzt disqualifiziert.
Laut einer Vorschrift dürfen Personen, die selber nicht an der Wahl teilgenommen haben, auch nicht in das Parlament gewählt werden. Genau diese Vorschrift könnte jetzt für ihn nun das Aus im Parlament bedeuten.
Die Wahlkommission muß die Entscheidung allerdings dem Verfassungsgericht überlassen. Sie kann zwar eine Empfehlung zur Disqualifizierung aussprechen, darüber entscheiden muß aber das Verfassungsgericht.