Globale Transparenz in der Besteuerung von Kapitalerträgen

Bangkok Die fehlende Transparenz von Kapitalerträgen aus verschiedenen ‚Steueroasen‘ hat nunmehr den inter-nationalen Staatenbund der OECD – Länder zum Handeln veranlasst. Gemäss der multilateralen Verein-barung vom 29.10.2014 soll ab dem Jahr 2017 ein globaler automatisierter Austausch von Informa-tionen der Finanzinstitute einzelner  Vertragsstaaten mit der Finanzbehörde des anderen Vertragsstaats der steuerlichen Ansässigkeit des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Ziel dieser Übereinkunft soll es sein, die Besteuerung von Kapitalerträgen aus Konten ausserhalb des Ansässigkeitsstaates sicherzu-stellen. Bis dato unterliegen diese Finanzinformationen entweder dem Bankengeheimnis im Quellenstaat  (=Ort des Schuldners der Kapitalerträge) oder werden mangels verfahrensrechtlicher Hindernisse im für die Besteuerung massgeblichen Vertragsstaat nicht besteuert.

 

Folgende Informationen sollen im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach Artikel 25 des OECD –  Musterabkommen zur Verfügung gestellt werden.

(1) Name, Anschrift, Steuer-ID Nummer sowie Geburtsdaten und -ort

(2) Kontonummer

(3) Jahresendsalden der Finanzkonten

(4) Gutgeschriebene Kapitalerträge einschliesslich Veräusserungserlöse

 

Die Finanzinsitute der einzelnen Vertragsstaaten müssen hierzu zum 31.12.2015 den Altbestand der Konten erfassen und ab 01.01.2016 bei Neukunden die Ansässigkeit feststellen. Die steuerlichen Folgen  aus den gemeldeten Daten richten sich sodann nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen der OECD – Mitgliedsländer.

 

Die Fälle, bei denen das Besteuerungsrecht – im Verhältnis zum Quellenstaat Deutschland – für die Kapitalerträge beim Wohnsitzstaat Thailand liegt, betreffen Zinseinnahmen und Veräusserungserlöse aus Wertpapierverkäufen (ohne Haltefristen). Demnach wären die Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuer-erklärung ‚Form PND 90‘ beim zuständigen thailändischen Revenue Department verpflichtet, da es nicht zum Quellensteuerabzug ‚Withholding Tax‘ in Thailand kommt. In Deutschland wird der Kapitalertrag-steuerabzug regelmässig durch Vorlage einer Residenzbescheinigung bei dem auszahlenden Finanzinstitut freigestellt.