Während bislang kein einziger Demonstrant der PAD wegen seiner Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wurde, handelte die Polizei im umgekehrten Fall sehr schnell: Die Polizei stellte wegen der Ermordung eines PAD-Angehörigen am 26. November fünf Haftbefehle gegen Mitglieder der UDD („Rothemden“) aus. Man habe genug Beweise, um eine Verurteilung zu erreichen.
Die Polizei sagte, daß mindestens zehn „Rothemden” an der Ermordung des Mannes beteiligt gewesen sein sollen.