Das Kriminalgericht von Bangkok hat einen Antrag der Polizei abgelehnt, gegen drei in Haft sitzende Rechtsanwälte Haftbefehle wegen Bestechung zu erlassen.
Die Polizei wirft den Anwälten, die Ex-Premier Thaksin vertreten, vor, versucht zu haben, einen Richter mit 2 Mio. Baht zu bestechen. Der Oberste Gerichtshof verurteilte die drei bereits zu einer Gefängnisstrafe zu sechs Monate ohne Bewährung. Doch die Strafe bezieht sich allein auf den Vorwurf der Mißachtung des Gerichts. Auf Bestechung steht eine weit höhere Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Die Polizei wollte die Haftbefehle erwirken, damit die drei im Falle ihrer Entlassung in knapp sechs Monaten weiterhin in Haft gehalten werden können. Das Gericht lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, die Polizei habe gut fünf Monate Zeit, gegen die Verdächtigen zu ermitteln. Sollten sich die Beweise verdichten, könne die Polizei zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Haftbefehle beantragen. bp