Das höchste Gericht Thailands lehnte den Antrag zweier Anwälte des zum zweitenmal geflüchteten Ex-Premiers Thaksin Shinawat ab, von den laufenden Fällen gegen ihn und seine Familie zurückzutreten. Sie hatten sogar die Frechheit, das Gericht aufzufordern, diese Fälle ad acta zu legen, weil die Angeklagten nicht greifbar seien.
Das Gericht war dagegen der Meinung, daß die Angeklagten ihr Recht verspielt hätten, das Verfahren weiterzuführen, es wies die Anwälte an, fortzufahren mit der Präsentation von fünf Aussagen von Zeugen der Verteidigung.