Samak: Tag der Entscheidung

Samak erschien vor Gericht und teilte mit, seine Fernsehauftritte hätten ehrenamtlich stattgefunden. Er sei weder angestellt gewesen, noch wäre er bezahlt worden.

Samak habe sich rechtlich beraten lassen, ob er als Premierminister der Gastgeber einer Kochshow sein dürfe. Die Anwälte konnten keinen Verfassungsbruch feststellen.

„Ich machte das, weil es mir Spaß machte“, sagte Samak.

Nach der Verfassung von 2007 dürfen Politiker keinem Nebenjob nachgehen. Die Klausel wurde aufgenommen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Mit einer Urteilsverkündung wird am Nachmittag des heutigen Tages gerechnet. dpa