Die beiden Rechtsanwälte und eine Sekretärin kamen am 22. Dezember frei, nachdem sie ihre Haftstrafe von je sechs Monaten wegen Mißachtung des Gerichts abgesessen hatten.
Die Polizei stellte vor zwei Wochen die Ermittlungen gegen die drei Verdächtigen wegen des Versuchs der Bestechung ein. Die Haftstrafe bezog sich ausschließlich auf den Tatbestand der Mißachtung des Gerichts. tn