Der thailändische Außenminister Kasit Piryomya berichtete über das Zugeständnis der burmesischen Behörden. Die Rohingya könnten zurück, aber nur, wenn bewiesen werden könne, daß es sich um „ethnische Bengali“ handele, die in Burma geboren worden sind.
Die burmesische Regierung sehe die „sogenannten Rohingya“ nicht als burmesische Staatsbürger an, führte Kasit aus. Doch wenn es den „sogenannten Rohingya“ möglich sei, zu beweisen, daß sie in Burma geboren wurden, dürften sie zurückkehren.
In Burma gebe es eine Liste, die 135 ethnische Minderheiten als Burmesen anerkenne. Ronhingya seien nicht gelistet.
Falls die Bootslüchtlinge tatsächlich nach Burma abgeschoben werden, dürfte ihnen ein ungewisses Schicksal beschieden sein. Sie waren aus Burma geflohen, um Mord, Folter und Zwangsarbeit zu entkommen.
Ein regionaler Menschenrechtsausschuß soll gegründet werden, sicherlich ein historischer Schritt in bezug auf Menschenrechtsverstöße in der Region. Aber der Ausschuß wird ebenso wie die ASEAN selbst ein Papiertiger bleiben. Ermittlungen können nicht betrieben, Verstöße gegen Menschenrechte wie unter der Militärjunta in Burma nicht bestraft werden. bp, tn, ap