Verhafteter Schweizer Journalist darf Thailand nicht verlassen

Dies sagte SF-Mediensprecher David Affentranger gegenüber der Nachrichtenagentur SDA nach einem Telefonat mit Müller.

Inzwischen habe Müller Einsicht in einen kleinen Teil der Akten erhalten und habe nun mündlich Kenntnis über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Laut diesen Akten bestehen die Vorwürfe aus Kritik an einem Beitrag über einen in Thailand lebenden Schweizer, einen Hochstapler, auch als „Dr. Roland“ bekannt.

Diesen Film hatte der Chefreporter und Redaktionsleiter der Sendung DOK für die Sendung „Reporter“ im Jahr 2002 gedreht.

Die Vorwürfe seien aus Sicht von SF „unverständlich und nicht nachvollziehbar“, sagte Affentranger. Es handele sich um eine „juristische Farce“.

Anzeige wurde wegen der Sendung „Reporter“ aus dem Jahre 2002 von der Stiftung C. Care Asia International erstattet aber erst Ende August 2005. Müller hatte in seiner Sendung behauptet, daß der falsche „Dr. Roland“ Spendengelder veruntreut habe.

Müller wundert sich: „Die Dokumentation wurde am 6. Dezember 2002 ausgestrahlt, und fünf Jahre später wird man deswegen angezeigt?“

Auf Verleumdung steht in Thailand eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von 200.000 Baht. Es könnte bis zu einem Jahr dauern, bis das Gerichtsverfahren stattfindet, möglicherweise darf Müller so lange das Land nicht verlassen. sda, bp