Freundin erwürgt und zerstückelt: Lebenslange Haft

Das Landgericht Kempten stellte im Urteil am 13. Mai die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine frühzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.

Es war wie im Gruselkrimi. Nach der Trennung zwischen dem Angeklagten und der fünf Jahre jüngeren Frau im August 2008 gab es eine letzte Aussprache. Doch die Frau rückte von ihrem Entschluß nicht ab. Sie wollte ins Ausland und das Leben genießen.

Unvermittelt griff ihr der 28jährige an den Hals und drückte so lange zu, bis die Frau tot war. Dies hatte der Angeklagte während des Prozesses auch gestanden. Anschließend, so stellte das Gericht nach zwei Verhandlungstagen fest, muß der Mann wohl länger als einen Tag mit der Leiche in der ehemals gemeinsamen Wohnung verbracht haben, ehe er sich entschloß, den toten Körper seiner ehemaligen Lebensgefährtin verschwinden zu lassen.

Da er weder ein Auto noch einen Führerschein besaß und mitten in Füssen wohnte, suchte er nach Möglichkeiten, die Spuren seines Verbrechens zu beseitigen. Im Internet fand er eine Anleitung dazu. In einem Füssener Verbrauchermarkt kaufte er Säge, Messer und Schere, Klebestreifen, Schutzbrille und Müllsäcke. Dann zerstückelte er die Leiche in der Badewanne. Die Einzelteile steckte er in blaue Plastiksäcke.

Mit Rucksack und Fahrrad fuhr er fünfmal in die Umgebung von Füssen, um die Teile zu verstecken. Ein Pilzsammler fand schließlich den Sack mit dem Torso der Frau und rief die Polizei.

Die Beziehung sei zum Scheitern verurteilt gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Dietmar Herrmann bei der Urteilsbegründung. Die aus Thailand stammende Frau, die im Alter von sechs Jahren in Deutschland adoptiert worden war und hier Abitur gemacht hatte, bezeichnet er als lebensfroh, intelligent und tüchtig. Der Angeklagte sei das genaue Gegenteil.

Täter packte unvermittelt zu

Während sie in einem Füssener Hotel eine Ausbildung absolvierte, ließ sich der Ex-Soldat von ihr aushalten. Das Opfer habe den gemeinsamen Lebensunterhalt finanziert, der Angeklagte allenfalls seine Männlichkeit und Sex investiert, so das Gericht. Als die damals 23jährige nach ihrer Ausbildung ins Ausland wollte und auch die Beziehung zum Angeklagten beendete, brach für den aus Brandenburg stammenden Mann eine Welt zusammen. Und als sie ihm dann auch noch beichtete, daß sie inzwischen eine andere Beziehung hatte, sah der Ex-Soldat offenbar rot.

Der Täter habe so schnell und unvermittelt zugepackt, daß der Frau nicht einmal Luft blieb für einen Schrei, so das Gericht. Die Tat sei heimtückisch verübt worden. Außerdem habe der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Der Verteidiger hatte darauf verwiesen, daß der Haftbefehl voriges Jahr wegen Totschlags ergangen war. Daran habe sich im Laufe des Verfahrens nichts geändert. Er hatte auf Totschlag plädiert und eine Strafe von rund zehn Jahren beantragt. Ein Anwalt der Familie des Opfers hatte als Nebenklägervertreter dem 28jährigen vorgehalten, daß ein schwerer Lebensweg mit Heimerziehung keine Entschuldigung für eine solche Tat sei. Der Angeklagte selbst hatte erklärt, er könne die Tat auch nicht verstehen. Schwäbische Zeitung