Gericht macht Bock zum Gärtner

Das ist eine schwere Niederlage für die Flughafenanwohner von Sawannaphum. Sie hatten mit der Begründung geklagt, die AoT würde zu wenig gegen die Lärmbelästigung unternehmen und versuchten zu erreichen, daß sich die Regierung der Angelegenheit annimmt. Doch das Gericht bestätigte die Kabinettsentscheidung vom 29. Mai 2007, wonach allein die AoT zuständig ist.

Das Verwaltungsgericht wies am gleichen Tag in einem Parallelverfahren eine Klage zurück, die zum Inhalt hatte, daß der Flughafen Suwannaphum nicht behindertengerecht sei und umgebaut werden müsse. Beklagte waren der Premier- und der Transportminister sowie die AoT.

Die Kläger warfen die Ministern und der Flughafenbetreiberin vor, daß Minderheiten auf dem Flughafen Suwannaphum benachteiligt würden. Er sei für Behinderte, ältere Menschen und schwangere Frauen ungeeignet und würde auf diesem Gebiet keine internationalen Qualitätsmaßstäbe erreichen.

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung zurück, daß es erst seit dem 2. Oktober 2005 ein Gesetz gebe, wonach Flughäfen behindertengerecht gebaut werden müßten. Da der Baubeginn von Suwannaphum aber vor diesem Datum liege, würde dieses Gesetz für den Bangkoker Flughafen nicht greifen. bp