Gericht weist Petition zurück

Bei dem Massaker am 25. Oktober 2004 kamen 78 Menschen ums Leben, viele von ihnen erstickten in Polizei- bzw. Militärgewahrsam.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß es unzuständig sei und empfahl den Angehörigen, sich mit ihrer Petition an das zuständige Gericht in Songkhla zu wenden. Ein Sprecher der Angehörigen kommentierte: „Wir werden weiterkämpfen.“ Bp, Reuters