Dreijähriger eine Woche im Knast

Aufgegriffen wurde der Junge am 20. Juli in Samut Prakan und dann zur Immigration in Bangkok nach Suan Phlu gebracht. Erst am 28. Juli wurde er freigelassen.

Die Mutter des Jungen sprach bei den Behörden vor, aber man wollte den Kleinen nicht laufen lassen, daher ließ sie sich verhaften, damit sie bei ihrem Sohn bleiben und sich um ihn kümmern konnte.

Es wurde befürchtet, daß der Junge abgeschoben werden sollte. Daraufhin organisierten Menschenrechtsgruppen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Sie konnten beweisen, daß der Junge das Kind einer Burmesin ist, die sich mit einer gültigen Arbeitserlaubnis in Thailand aufhält.

Kinder von im Land legal aufhältlichen Migranten dürfen in Thailand bleiben, die Immigration habe daher gegen geltende Gesetze verstoßen. Die Menschenrechte des Dreijährigen seien aufs Schwerste mißachtet worden.

Ein Sprecher der Ausländerbehörde sagte, man habe keine Absicht gehabt, den Jungen abzuschieben. Die Mutter mußte nur beweisen, daß sie die biologische Mutter des Kindes war, danach habe man den Dreijährigen aus der Haft entlassen. bp