Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Paderborn ausgebreitet. Dort wollte die Frau den 71jährigen dazu verpflichten lassen, daß er sich ihr nicht mehr nähern darf. Zwei Jahre hat der frühere Buchhalter Hans-Werner V. seine krebskranke Frau (65) gepflegt.
Ein halbes Jahr nach ihrem Tod besucht er ein Massagestudio und verliebte sich in eine Thailänderin. Die 31jährige war Prostituierte. Der Rentner wollte das Thai-Mädchen aus dem Rotlicht-Milieu holen und glaubte, daß die Frau seine Liebe erwiderte. Sie übernachtete bei dem Paderborner und kochte für ihn. Der Rentner (»Sie hat gesagt, daß sie mich liebe, denn Liebe kenne keinen Altersunterschied«) sprach von einer gemeinsamen Zukunft.
Als die Asiatin ihn um Geld für ihre erkrankte Mutter in Thailand bat, flossen zunächst kleinere Beträge, die auch rasch zurück gezahlt werden. Dann ging es um mehr Geld: Zunächst wollte die Thai 1000, fünf Tage später nochmals 2000 und weitere sieben Tage später 5000 Euro. Der Paderborner zahlte und opferte das letzte Geld aus der Sterbeversicherung seiner Ehefrau. Dann ging der 71jährige zur Bank und nahm weitere 12.000 Euro Kredit auf, damit seine vermeintliche Freundin zur erkrankten Mutter nach Thailand reisen konnte.
»Die hat ihn abgezockt«, sagte sein Anwalt.
Bei der Rückkehr aus Thailand würdigt die junge Frau den Paderborner, der sie am Hauptbahnhof in Empfang nehmen möchte, keines Blicks mehr. Verzweifelt versucht der Mann, wieder mit ihr in Kontakt zu treten. Einen Rosenstrauß wirft sie ihm vor die Füße.
Die Thailänderin fühlt sich vom »Beschützerwahn« des 40 Jahre älteren Rentners bedroht. Vor Gericht erwirkt sie einen Vergleich: Hans-Werner V. darf nach richterlicher Anweisung keinen persönlichen Kontakt zu ihr aufnehmen, keine Bilder von ihr verteilen und auch nicht mehr die Familie in Thailand über die Prostitution der Tochter unterrichten.
Traurig verließ der Rentner den Gerichtssaal. Er hofft, in einem weiteren Prozeß sein Geld zurückzubekommen. Immerhin hat die Frau einen Schuldschein unterschrieben. Westfalenblatt