3G-Netz-Versteigerung vor dem Aus?

Da die Versteigerung am 20. September beginnen soll, kann in Kürze mit einem Urteil gerechnet werden.

CAT hatte wie berichtet geklagt, daß die Versteigerung der 3G-Frequenen nicht rechtens sei, weil CAT ausgeschlossen worden war.

CAT kündigte an, Klage beim Verfassungsgericht einzulegen, wenn das Verwaltungsgericht zum Nachteil von CAT entscheiden sollte.

Die staatliche Telefongesellschaft TOT, die sich ebenfalls nicht an der Auktion um das 3G-Netz beteiligen darf, kündigte an, ebenfalls Klage beim Verwaltungsgericht einlegen zu wollen. bp