Das medizinische Personal untersuchte die Patientin sorgfältig und veranlasste auch eine Röntgen-Aufnahme des Oberkörpers. Für diese Aufnahme war es erforderlich, den Oberkörper zu entkleiden. Die Patientin behauptet nun, von dem Personal unsittlich berührt worden zu sein. Die Mitarbeiter des Krankenhauses ihrerseits weisen indessen darauf hin, dass die Frau selbst nicht in der Lage gewesen ist, sich ihrer Kleidung zu entledigen, so dass sie entsprechend behilflich waren.
In ihren Ermittlungen der von der angeblich Geschädigten eingeschalteten Polizei wurde festgestellt, dass die Frau schon des Öfteren wegen der gleichen Beschwerden behandelt worden war. Nun wird vermutet, dass sie sich um die Kosten der Behandlung drücken und vielleicht auch noch ein Schmerzensgeld kassieren wollte. bdl.