Ab dem 1. Juni 2011 muß vor einem jeden Standesamt in Thailand zusätzlich zur Konsularbescheinigung vom ausländischen Ehepartner ein Nachweis (Thai-Name des Dokumentes: Por Mor 15-08 A) über Thai-Sprachkenntnisse bei der Eheschließung hinterlegt werden.
Grund hierfür ist eine Gesetzesänderung des thailändischen Außenministeriums (MFA) in Einigung mit dem Kulturministerium (MCA). Verschiedene Studien hatten ergeben, daß Sprachbarrieren in Mischehen einen der Hauptscheidungsgründe quer durch alle sozialen Schichten darstellt. Laut einer Studie der ABAC sprechen 75,98% der ausländischen Ehepartner kein Thai, numerisch seien dies 5,6 Millionen Menschen.
Frau Tittaporn Varneeda vom Kultusministerium kommentierte die Gründe der Gesetzesänderung in einer Presseerklärung:
"Spätestens seit Thailands prominentester Ehe und zugleich Scheidung (Verweis auf Tennisstar Paradorn und Miss World – siehe Bild) ist klar, daß selbst die Oberschicht nicht von dem Problem der Sprachbarriere verschont bleibt. Bis jetzt traf es eigentlich nur Scheidungen von männlichen Ausländern und Frauen aus dem Isan – da jedoch jetzt eine Verpflanzung auf die Oberschicht stattfindet, ist Handlungsbedarf angesagt. Kambodscha hat einen Schritt in die "richtige Richtung" gemacht – jedoch ist eine Altersgrenze, wie dort seit März 2011 gültig, nicht sozial verträglich für Thailand, da wir in Thailand das Alter respektieren."
Alle Informationen über den Prüfungsablauf
Nachweise über Thai-Sprachkenntnisse können bei einer Prüfung vor dem thailändischen Außenministerium mit einem dort erworbenen Zertifikat erbracht werden, welches der ausländische Ehepartner beim Bestehen der Prüfung erhält. Die Gebühr für die Prüfung beträgt 1900 Baht – welche auch bei einem Durchfallen nicht erstattet werden kann.
Der Prüfungsablauf an sich ist ähnlich dem A1 Test gegliedert. Auch beim sogenannten T1 Test muß man mindestens 65 Prozentpunkte erreichen, um die Prüfung zumindest mit einer Note 4 – "ausreichend" – zu bestehen.
Beim ersten Teil der Prüfung werden Alltagssituationen in Thai schriftlich abgefragt. Im zweiten Teil muß der Prüfling verschiedene vom Tonband vorgespielte Thai-Durchsagen, wie z.B. auf einem Bahnhof oder Flughafen, interpretieren. Im dritten und schwierigsten Teil der Prüfung müssen verschiedene Alltagssituationen in thailändischer Sprache mündlich gemeistert werden – dies kann zum Beispiel sein:
– eine mündliche Erörterung des Inhalts einer vorgespielten Thai-TV Soap Opera oder Talk-Show
– das Einkaufen mit einem von der Prüfungskommission zusammengestellten Warenkorb auf einem Thai-Markt
– das Vorsingen der thailändischen Nationalhymne
Das Prüfungskommitee behält sich die freie und rigorose Wahl dieses Teils der Prüfung vor.
Die neue Verordnung trifft vorerst nur Eheschließungen in Thailand – jedoch diskutiert man derzeit eine Erweiterung auf das Heiratsvisum Non-Immigrant O.