Nach der aktuellen Mehrwertsteuerregelung, die seit 2018 in Kraft ist, unterliegen nur importierte Waren im Wert von über 1.500 Baht der Mehrwertsteuer. Die Royal Gazette hat angekündigt, dass das Finanzministerium ab dem 5. Juli mit der Erhebung einer Mehrwertsteuer auf alle importierten Waren beginnen wird, auch auf solche mit einem Preis unter 1.500 Baht.

Ab Juli wird auf billige Importe Mehrwertsteuer erhoben

BANGKOK. Nach der aktuellen Mehrwertsteuerregelung, die seit 2018 in Kraft ist, unterliegen nur importierte Waren im Wert von über 1.500 Baht der Mehrwertsteuer. Die Royal Gazette hat angekündigt, dass das Finanzministerium ab dem 5. Juli mit der Erhebung einer Mehrwertsteuer auf alle importierten Waren beginnen wird, auch auf solche mit einem Preis unter 1.500 Baht.

Ziel dieser Maßnahme ist die Gewährleistung einer Fairness für inländische Unternehmer, die der Mehrwertsteuer unterliegen, und die Einhaltung internationaler Abkommen.

Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2024.

Am 20. Juni veröffentlichte die Website der Royal Gazette eine Bekanntmachung des Ministeriums zur Befreiung von Zöllen auf Artikel im Wert von weniger als 1.500 Baht. Ab dem 5. Juli wird auf diese importierten Artikel Mehrwertsteuer erhoben.

Der Grund für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf importierte Waren im Preisbereich zwischen 1 und 1.500 Baht liegt in der Politik der Regierung, der unlauteren Konkurrenz durch billig importierte Konsumgüter entgegenzuwirken, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

Inländische Verkäufer sind verpflichtet, Mehrwertsteuer zu entrichten.

Thailand muss sich außerdem an internationale Abkommen halten, die Mindestwerte für jeden importierten Artikel festlegen, damit sich die Erhebung von Zöllen lohnt. Importeure müssen die vom Generaldirektor der Zollbehörde festgelegten Verfahren befolgen.

Die Ankündigung wurde von Finanzminister Pichai Chunhavajira unterzeichnet. Die Zollbehörde wird die Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember 2024 einziehen, danach übernimmt die Finanzbehörde die Erhebung.

Die Finanzbehörde ist dabei, die Abgabenordnung zu ändern, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.

Das Kabinett hat am 4. Juni grundsätzlich einem vom Finanzministerium vorgeschlagenen Plan zur Erhebung einer Mehrwertsteuer auf importierte Waren im Wert von über einem Baht zugestimmt.

 

Nach der aktuellen Mehrwertsteuerregelung, die seit 2018 in Kraft ist, unterliegen nur importierte Waren im Wert von über 1.500 Baht der Mehrwertsteuer. Die Royal Gazette hat angekündigt, dass das Finanzministerium ab dem 5. Juli mit der Erhebung einer Mehrwertsteuer auf alle importierten Waren beginnen wird, auch auf solche mit einem Preis unter 1.500 Baht.
Nach der aktuellen Mehrwertsteuerregelung, die seit 2018 in Kraft ist, unterliegen nur importierte Waren im Wert von über 1.500 Baht der Mehrwertsteuer. Die Royal Gazette hat angekündigt, dass das Finanzministerium ab dem 5. Juli mit der Erhebung einer Mehrwertsteuer auf alle importierten Waren beginnen wird, auch auf solche mit einem Preis unter 1.500 Baht.

 

Mit der Maßnahme soll eine Überschwemmung des heimischen Marktes durch billige Importwaren, insbesondere aus China, verhindert werden.

Nach der aktuellen Mehrwertsteuerregelung, die seit 2018 in Kraft ist, unterliegen nur importierte Waren im Wert von über 1.500 Baht der Mehrwertsteuer.

Diese Initiative ist Teil der Bemühungen der Regierung, gleiche Bedingungen für Importeure und lokale Produzenten zu schaffen. Der Schritt erfolgte als Reaktion auf Beschwerden lokaler Unternehmen, die berichteten, dass der Zustrom billiger Produkte, die online verkauft werden, sich negativ auf ihr Einkommen auswirkt.

 

  • Quelle: Bangkok Post