Das Oberste Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die Angeklagten bei der Urteilsverkündung anwesend sein müßten. Es reiche nicht aus, wenn nur deren Anwälte zum Verkündungstermin erscheinen.
Justiz & Polizei
Ratchadapisek-Prozeß: Urteil im September
Das es sich bei dem Obersten Gericht um die höchste Instanz handelt, kann gegen das Urteil keine Revision eingelegt werden.