Bangkok. Der Leiter der thailändischen Finanzabteilung will einen Gesetzesentwurf zur E-Business Steuer einreichen und verlangt im nächsten Jahr von den ausländischen Online Verkäufern die in Thailand ein Einkommen erwirtschaften eine entsprechende Abgabe.
Der Leiter der thailändischen Finanzabteilung, Generaldirektor Ekniti Nitithanprapas, erklärte, dass zunächst der Staatsrat über das neue Gesetz beraten wird und es später dem Kabinett und den Parlamentsgebäuden zur Genehmigung vorlegen wird.
Premierminister Prayuth Chan o-cha wünscht sich ein E-Business Gesetz, um den lokalen und einheimischen Betreibern eine faire Steuerzahlung zu ermöglichen, sagte Generaldirektor Ekniti.
Ohne das Gesetz sind alle Online Plattformen außerhalb von Thailand nicht mehrwertsteuerpflichtig, da sie nicht dauerhaft im Land angemeldet und ansässig sind, fügte er hinzu.
Gemäß dem Gesetz müssen sich die Betreiber von digitalen Plattformen in Übersee, die im Internet und in den sozialen Netzwerken ihre Dienste (einschließlich Online-Spiele, Sticker-Downloads, Online-Anzeigen, digitaler Inhalte und Online Hotelbuchungen) anbieten, die einen Jahresumsatz von mehr als 1,8 Millionen Baht aus Thailand erzielen, für die MwSt. Zahlung in Thailand registrieren, da sie dann nach dem neuen Gesetz zur Zahlung einer Umsatzsteuer verpflichtet sind.
Die größte Steuereinziehungsbehörde des Landes schätzt, dass die E-Business Steuer im ersten Jahr nach ihrem Inkrafttreten rund 4 Milliarden Baht für die Staatskassen Thailands generieren wird.
Laut Generaldirektor Ekniti haben bereits rund 60 andere Länder ebenfalls schon ähnliche Gesetze zur Steuererhebung. Die Online Betreiber, insbesondere die großen Player, seien bereit zu zahlen, fügte er weiter hinzu.
Einige Nationen haben bereits den ausländischen Online Plattformbetreibern, die als Steuerhinterzieher bekannt sind, strenge Maßnahmen auferlegt. Dazu gehört auch das Herunterfahren von den betroffenen Webseiten, sagte Herr Ekniti.
Der Staatsrat möchte eine Diskussion mit der Finanzbehörde über die weiteren Strafmaßnahmen für die betroffenen Steuerhinterzieher einleiten, sagte er.
Um den Gesetzesentwurf zur E-Business Steuer noch weiter zu ergänzen, muss die Abteilung außerdem noch einen weiteren Gesetzesentwurf zum internationalen Datenaustausch vorlegen, der es dann der Steuerbehörde ermöglichen soll, die entsprechenden Daten mit den Behörden der anderen Länder auszutauschen, falls einige Betreiber von Online Plattformen in Übersee die Steuer nicht zahlen wollen, sagte Herr Ekniti weiter.
Gemäß Abschnitt 10 des Revenue Code ist es der Abteilung untersagt, Steuerzahlerdaten an Außenstehende weiterzugeben.
In einer ähnlichen Entwicklung hat die Finanzverwaltung eine Abteilung eingerichtet, die die Aufgabe hat, diejenigen zu überwachen, die nicht zum thailändischen Steuersystem gehören.
Nach den Schätzungen der Abteilung befinden sich rund 100.000 lokale und ausländische Online Betreiber, die ihre Dienste im Königreich anbieten, außerhalb des thailändischen Steuersystems.
In Bezug auf die Erweiterung der Steuerzahlerbasis erwartet die Abteilung, dass die Zahl der einzelnen Steuerzahler im nächsten Jahr von 10,7 Millionen auf 11 Millionen ansteigen wird.
Die Abteilung strebt nach dem Einführen des neuen Gesetz eine Steuererhebung von 2,17 Billionen Baht für das Geschäftsjahr 2020 an.
- Quelle: Bangkok Post