Beobachter vermuten, daß die PAD sich von der gerichtlichen Entscheidung nicht beeindrucken lassen wird, weil nach der Besetzung des Regierungssitzes eine einstweilige Anordnung zur Räumung erlassen worden war. Die PAD hatte damals Rechtsmittel eingelegt, das merkwürdigerweise eine aufschiebende Wirkung hatte. Wenig später hatte das Gericht dann seine eigene einstweilige Verfügung zurückgenommen. tn