Zur Anwendung kamen u. a. gleichzeitig der § 112 des Strafgesetzbuches (Majestätsbeleidigung) und das neue Computerkriminalitätsgesetz.
Suwicha wurde vorgeworfen, mehrere Videos bzw. Bilder auf der Internetplattform YouTube hochgeladen zu haben. Das Material wurde als majestätsbeleidigend eingestuft, Suwicha war am 14. Januar verhaftet worden und saß seitdem im „Bangkok Hilton“ in Untersuchungshaft.
Die Höchststrafe für Majestätsbeleidigung kann gemäß § 112 fünfzehn Jahre Haft nicht überschreiten, aber die Bilder bzw. Videos wurden einzeln gezählt, so daß sich die Strafe auf 20 Jahre addierte. Da der Angeklagte geständig war, wurde die Strafe auf zehn Jahre Gefängnis reduziert.
Das Gericht begründete die harte Strafe damit, daß der 34 Jahre alte Ingenieur eine Gefahr für die innere Sicherheit sei. Er soll nicht alleine gewesen sein, sondern Teil einer „Verschwörung“ gewesen sein. Die anderen „Verschwörer“ sind dem Gericht aber nicht bekannt.
Der Vater von drei Kindern brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus. „Wie kann meine Familie ohne mich überleben? Ich brauche Hilfe.“ Seine Frau sei arbeitslos, sie mache sich Sorgen um die Zukunft der Kinder.
Reporter ohne Grenzen kritisierte das Urteil. Der Vorwurf der Majestätsbeleidigung würde zu einem Hauptwerkzeug der Repression in Thailand werden: Die Bestrafung von Suwicha schränke das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet ein und stünde in ihrer Härte nicht im Verhältnis zu dem, was Suwicha vorgeworfen werde. Prachatai, bp, Reporters Without Borders