Informationsveranstaltung über die Rechte von Ausländern in Thailand

Ziel der Veranstaltung war es, einige Fragen zu beantworten und zu ermitteln, welche Änderungen an den Grundlagen des Lebens für Ausländer in Thailand von den vorübergehend im Ausland lebenden Einwohnern, Konsulaten und Medien benötigt werden.

Der stellvertretende Staatssekretär des Innenministeriums eröffnete die Sitzung, indem er die Anwesenden bat, ihre Beiträge und Ideen dem Symposium vorzutragen und wies darauf hin, daß dies bereits die zweite Konferenz dieser Art wäre. Schon im Februar gab es eine derartige Veranstaltung in Bangkok, eine weitere sei für Songkhla geplant.

Er erklärte der versammelten Menge, unter denen sich auch der japanische Generalkonsul, der britische Honorarkonsul, der chinesische Generalkonsul und andere Vertreter von Konsulaten in Chiang Mai befanden, daß das Ministerium des Inneren beauftragt wurde, Ideen zu diskutieren. Premierminister Abhisit wolle das Ministerium ermitteln lassen, ob die Regierung Möglichkeiten hätte, das Leben der vorübergehend im Ausland Lebenden in Hinsicht auf Förderung von Investitionen und Wohn- und Aufenthaltsrechten zu verbessern oder zu erweitern.

Die Konferenzen würden abgehalten, um Informationen und Vorschläge zu sammeln, die, von einem Ausschuß verfeinert, dem Kabinett zur Prüfung vorgelegt würden.

Das Ziel, sagte er, „ist es, das bestmögliche einheitliche System für alle zu finden“. Er fügt hinzu: „es sollten plausible und praktikable Konzepte sein, die geltendem Recht entsprechen, wir können nicht alles neu beginnen aber wir können ein paar akzeptable Anregungen oder Vorschläge geben.“

Der Direktor der Abteilung für Auswärtige Beziehungen Herr Tassana legte den Rahmen der Konferenz mit den fünf wichtigsten Themen fest: das Recht auf Einbürgerung, Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht, das Recht auf Arbeit, Investitionen und das Recht von Ausländern auf Immobilienbesitz.

Er führte aus: „Wir versuchen, unsere rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein Teil unserer Erwartungen ist, daß wir einen Rahmen für die Gesetze entwickeln, die dann auch Ausländer lesen könnten. Ausgangspunkt ist es, Ihre Anregungen und Empfehlungen zu hören. In unseren Gesprächen wollen wir sicherstellen, daß wir die Gesetze befolgen. Wir können unkonventionell denken aber der zugrunde liegende Schwerpunkt ist die Rechtmäßigkeit unserer Vorschläge und daß wir unsere rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen.“

Der erste Punkt der Einbürgerung eines Ausländers zur Thai-Staatsbürgerschaft wurde durch einen Vertreter der Provinzverwaltung behandelt.

Ausländer müssen an der Volkszählungsregistrierung teilnehmen (Haus-Registrierung, auf Thai: Tabien Ban). Inhaber eines Visums mit ständigem Wohnsitz können dabei das blaue Buch (Tor Ror 14) und Inhaber von befristeten Visa das gelbe Buch (Tor Ror 13) erhalten, bevor sie für sich eine Einbürgerung beantragen können.

Die Provinzverwaltung rekapitulierte damit einen wichtigen Punkt, daß Ausländer ein Recht darauf haben, auf der Volkszählungsregistrierung aufgeführt zu werden.

„Das ist nicht immer bekannt, auch unter vielen Beamten. Wir haben die Meldebehörden darüber informiert, daß Sie dieses Recht haben und Sie sollten darauf bestehen.“

Der Beamte diskutierte die Ungleichheiten mit der sich Thai-Frauen konfrontiert sehen, die mit Ausländern verheiratet sind, gibt aber an, daß es sich um ein kulturelles Konstrukt handele: „Während wir die gleichen Rechte im Rahmen der Verfassung haben, sieht das Gesetz anders aus. Männer werden als Familienoberhaupt in unserer Kultur gesehen, sie müssen in der Lage sein, den Lebensunterhalt zu verdienen und ihre Frauen unterstützen.“

Die Anforderungen für die Einbürgerung wurden aufgezeigt, einschließlich der Einkommensanforderungen für solche, welche mit Thais verheiratet und diejenigen, dies es nicht sind. Die sprachlichen Anforderungen wurden verringert, aber der Antragsteller muß in der Lage sein, die nationale und königliche Hymne zu singen.

Sprechen und Hören sei weiterhin obligatorisch, aber Lesen und Schreiben sei nun nicht mehr erforderlich.

Anträge auf Einbürgerung könnten bei der Spezialabteilung der Polizei in Bangkok oder bei den Provinzbehörden, wo der Ausländer wohnhaft ist, gestellt werden.

Vorsorglich wies der Beamte darauf hin, daß Eingebürgerten, welche weiterhin den Reisepaß ihres früheren Landes verwendeten, die thailändische Staatsbürgerschaft widerrufen würde. Die Bewerber müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben und das Innenministerium informiert die jeweiligen Botschaften.

Der nächste Punkt der Diskussionen war Einwanderung und Aufenthaltsrecht. Beamte der Einwanderungsbehörde diskutierten die verschiedenen Visa und wie sei erlangt werden können, auch der ständige Wohnsitz oder das Daueraufenthaltsrecht wurden erläutert.

Der wichtigste Punkt des Anstoßes durch mehrere Generalkonsule war hierbei jedoch die 90-Tage-Meldepflicht für alle Ausländer mit Langzeitvisa. Der japanische Generalkonsul gab an, daß etwa 3000 Japaner in Nordthailand leben würden. Sie forderte eine Vereinfachung des Prozesses, möglicherweise durch die Verlängerung des zeitlichen Abstandes zwischen den Meldungen. Auch der chinesische Generalkonsul verlangte eine Änderung des 90-Tage-Meldeverfahrens, unter Berufung auf die große Zahl von chinesischen Studenten, die Schulen in Chiang Mai besuchen. Es sei diesen nicht immer möglich freizunehmen, um bei der Einwanderungsbehörde ihrer Meldepflicht nachzukommen. Er schlug vor, die Behörde an Wochenenden für Schulgänger und Arbeitnehmer zu öffnen.

Die Beamten rechtfertigten die 90-Tage-Berichterstattung mit der Aussage: „Es ermöglicht uns den besten Schutz. Wenn jemand vermißt wird, haben wir neuere Informationen über deren Verbleib, welche wir den Botschaften melden können.“

Sie gaben jedoch an, Änderungen bei der Häufigkeit der Meldung in Erwägung zu ziehen und möglicherweise in Zukunft Meldemöglichkeiten über das Internet zu schaffen.

Ein Sprecher der Universität von Chiang Mai schlug vor, die Verfahren zu rationalisieren, um ausländische Investoren anzuziehen. Er empfahl ein Business-Visum für diejenigen, die nach Thailand kommen, um hier Geschäfte zu führen. Er schlug auch eine Form von Green Card vor, welche sowohl ständigen Wohnsitz als auch das Recht auf Arbeit beinhalte und Erweiterungen für internationale Studenten, damit diese nach ihrem Abschluß an weiteren Praktika oder Ausbildungen teilnehmen könnten.

Das Arbeitsministerium folgte mit Ausführungen über die verschiedenen Vorschriften für Arbeitsgenehmigungen. Ein Sprecher des Chiang Mai Expat Klubs warf eine Frage auf, die viele Einwohner auch in Chiang Mai bedenklich stimmt, die Frage nach der Definition von Arbeit und den Inhabern von Ruhestandsvisa, die freiwillig in ihrem neuen Zuhause helfen wollen.

Der Beamte des Ministeriums, wenn auch nicht ablehnend, die Idee dem Ausschuß vorzutragen, gab dennoch eindeutig zu verstehen: „Rentner oder Ruheständler sind nicht hier, um zu arbeiten. Ihr Visum wurde für einen bestimmten Zweck ausgestellt und daran haben sie sich zu halten.“

Es wurden einige Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung gemacht und die Einrichtung eines One-Stop-Services ähnlich Bangkok für Chiang Mai angeregt. Die Beamten sagten, daß diese Vorschläge vom Kabinett gebilligt werden müßten, versprachen aber, diese weiterzugeben.

Der chinesische Wirtschaftskonsul gab zu bedenken, daß eine akkurate, aktualisierte Webseite in verschiedenen Sprachen als auch Beamte, die anderen Sprachen mächtig seien, von großem Vorteil seien.

Das Recht von Ausländern auf Immobilienbesitz war das letzte Thema, mit Beamten, die Anforderungen für den Besitz und Erwerb von Eigentumswohnungen auflisteten.

Zusätzlich wurde erklärt, daß der Ehegatte einer/eines Thai Grundstücke von einem Rai (1600 Quadratmeter) für Wohn- oder kommerzielle Zwecke oder 10 Rai landwirtschaftliche Nutzfläche erben kann, wenn der Ehegatte verstirbt.

Besaß der Ehegatte mehr als das, hätte der ausländische Partner ein Jahr Zeit, zu verkaufen oder wegzugeben.

Thailändische Kinder können von ihren Eltern erben und ausländische Eltern können Land für ihre minderjährigen Kinder kaufen, müssen aber vor dem Kauf eine gerichtliche Entscheidung beantragen.

Es wurden Anträge gestellt, es denjenigen beim Kauf von Eigentumswohnungen zu vereinfachen, die in Thailand leben und arbeiten, ohne den Nachweis oder der Einfuhr der Gelder aus dem Ausland. Darüber hinaus wurden Entspannungen bei den prozentualen Beschränkungen von Besitzrechten bei Eigentumswohnungen vorgeschlagen.

Das Treffen endete mit den Worten des japanischen Generalkonsuls: „ Wir sind ermutigt, daß Sie hierher gekommen sind, um sich unsere Vorschläge anzuhören und wir würden gerne wissen, wieweit sie gedeihen.“

Der stellvertretende Staatssekretär endete mit der Feststellung: „Wir sind hier, um Ihre Anregungen aufzunehmen und Ihnen nach besten Kräften zu dienen. Wir werden Ihre Fragen und Vorschläge zusammentragen und dem Ausschuß vorlegen, um zu sehen, ob wir diese Probleme angehen können.“ cmm