Freispruch nach Einfuhr von Hakenkreuzsymbolen

Der Franke war am 9. Februar einer Thailand-Reise in München gelandet. Der Zoll sah in das Gepäck des Meßtechnikers und fand darin fast 440 Ringe minderer Qualität. In fünf Ringe waren Hakenkreuze eingraviert.

Das brachte den Fernost-Liebhaber vor das Erdinger Amtsgericht. Dorthin war der Fall gelangt, weil der Beschuldigte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut Einspruch eingelegt hatte.

Der Mann war sich seiner Sache sicher: Er erschien ohne Verteidiger. Die Staatsanwältin hielt dem 51jährigen vor, er habe von den Hakenkreuzen gewußt. Daß diese in Thailand ein religiöses bzw. Sonnensymbol seien, spiele bei der Einfuhr nach Deutschland keine Rolle.

Der Angeklagte versicherte immer wieder, er habe mit der rechten Szene nichts zu tun. Auch zwei Zeugen bestätigten diese Aussage: „Von Hakenkreuzen war da nichts zu sehen. Der hat mit so etwas wirklich nichts am Hut.“

Bei ihrem Strafantrag forderte die Anklägerin eine Geldstrafe. Der Richter war anderer Auffassung. Eine Absicht sei nicht erkennbar, Vorsatz nicht nachzuweisen. Er sprach den Fürther nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ frei. Merkur