Komapatient in falscher Klinik

Die Betreuerin des Bamberger Koma-Patienten hat eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus angeordnet. Die Spezial-Klinik sei nicht für eine Behandlung geeignet gewesen.

Offenbar falsch oder gar nicht behandelt wurde der als „Komapatient“ bekannte 39jährige Matthias Stefan Koch. Deswegen wurde er nur zwei Tage nach seiner Ankunft aus Thailand von einer angeblichen Spezialklinik im Nürnberger Land in eine andere verlegt.

Die Vorwürfe aus dem Umfeld der Betreuerin aus Hamburg sind hart. Die Klinik sei gar keine Klinik, sondern ein Pflegeheim. Überhaupt nicht ausgelegt auf die Therapie des am Kopf schwer verletzten Patienten.

Als die Betreuerin nach zwei Tagen immer noch nichts von der angeblichen Klinik gehört hatte, ordnete sie die Verlegung an.

Bei einem derart kranken Mann hätte das nicht passieren dürfen, sagt sie. Zumal die Verantwortlichen der Einrichtung hätten wissen müssen, wie schwer der Bamberger verletzt sei. Eine Verlegung sei eine zusätzliche Strapaze.

Tatsächlich aber handelt es sich bei der Einrichtung, die sich „Intensiv-Pflegeklinik“ nennt, lediglich um ein Pflegeheim.

Daß es der Heimaufsicht untersteht, bestätigt das zuständige Landratsamt. Dort versuche man seit einiger Zeit, der Einrichtung das Prädikat „Klinik“ wegzunehmen und durch den Begriff „Heim“ zu ersetzen.

Aus dem ärztlichen Umfeld des Patienten wurde deutlich, daß „der Patient nichts hier verloren hat“. Die Betreuerin bestätigte, daß er ein Fall für ein Akut-Krankenhaus sei. Ärzte, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchten, bestätigten dies. Normalerweise hätte erst der Allgemeinzustand und „das Schädigungsbild“ des Patienten untersucht werden müssen, erst dann hätte er einem passenden Krankenhaus oder Pflegeheim zugewiesen werden können.

Allerdings ist die Einrichtung, deren Arzt den Komapatienten sogar vom Flughafen Nürnberg abgeholt hatte, nicht auf eine neurologische Untersuchung ausgelegt. Sie hat lediglich die „Zulassung“ für Patienten mit Schädel-Hirn-Traumata der Stufe „F“, kann also nur unterstützende, betreuende Maßnahmen und Langzeittherapie bieten. Für Patienten, bei denen keine Aussicht auf wesentliche Besserung mehr besteht. Aber Blut-Untersuchungen, ein EEG und Röntgenkontrolle des verletzten Kopfes habe es nicht gegeben.

Koch sollte deshalb von einem niedergelassenen Neurologen untersucht werden. Als es um die Übernahme dieser Kosten ging – die „Klinik“ wollte die Krankenversichertenkarte des Patienten – kam es ans Licht: die „Klinik“ hat gar keine Möglichkeit, den Patienten angemessen zu untersuchen, ist gar keine Klinik.

Den Patienten unter dieser Voraussetzung aufzunehmen, sei eine „Fahrlässigkeit“, heißt es aus dem Umfeld der Betreuerin.

Die „Klinik“ ist nach Angaben der Betreuerin als Klinik an sie herangetreten, nicht als Pflegeheim. Sie habe sich ein Krankenhaus voller Intensivstationen vorgestellt, sagte sie. Offensichtlich sei die Betreuerin „falsch informiert“ worden, sagt ein am Verfahren Beteiligter.

Für die Betreuung des Patienten zeichnet das Bamberger Amtsgericht verantwortlich, auch für die Unterbringung in der Spezialklinik. Das Landratsamt Nürnberger Land wollte den Vorgang nicht kommentieren. Wortkarg gab sich Pressesprecher Rolf List: In Thailand habe der Patient in einem Krankenhaus gelegen und sei hier in ein „Pflegeheim“ gekommen. Gesucht sei wohl eher ein Krankenhaus worden, in dem er hätte therapiert werden können. InFranken