Singapur. Ein malaysischer Mann, der in Singapur wegen Mordes zum Tode verurteilt war, wurde am Freitag, kurz, nachdem das höchste Gericht des Stadtstaats die Berufung in letzter Minute abgelehnt hatte, hingerichtet, teilte die Polizei mit.
Das Berufungsgericht ging nicht auf die Gründe der Beschwerde ein, welche ein Anwalt von Kho Jabing eingereicht hatte. Er hatte versucht, die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe in Singapur infrage zustellen. Die Entscheidung des Gerichts beendete eine kurze Aussetzung der Hinrichtung, wobei das Gericht den Zeitpunkt der Hinrichtung den Gefängnisbehörden überließ.
Rachel Zheng, von der „Singapur Kampagne gegen die Todesstrafe“ sagte, das es das erste Mal sei, dass eine Hinrichtung in Singapur noch am selben Tag ausgeführt wurde, nachdem alle Rechtsmittel zurückgewiesen wurden.
„Alle von uns sind in einem tiefen Schockzustand“, sagte sie, nachdem sie von der Familie von Kho Jabing informiert wurde, dass er hingerichtet worden war. Nach Aussage der Polizei von Singapur wurde die Todesstrafe ausgeführt, nachdem dem Verurteilten Kho „ein komplettes ordnungsgemäßes Verfahren nach dem Gesetz“ gewährt wurde.
Kho Jabing, 31, wurde im Jahr 2008 wegen schwerster Körperverletzung und Raubes angeklagt. Das angegriffene Opfer starb an mehreren Schädelbrüchen und Kho wurde im Jahr 2010 zum Tode verurteilt. Was dann folgte, waren sechs Jahre mit juristischen Wendungen, in denen er zum Tode verurteilt wurde. Er gewann danach Appelle, wurde neu zu lebenslanger Haft und Züchtigung verurteilt, um danach doch wieder zum Tode verurteilt zu werden.
Die Europäische Union und Amnesty International hatten Singapur gebeten, Kho Jabiang zu begnadigen, was jedoch vom Präsidenten abgelehnt wurde. In Singapur werden Exekutionen durch den Strang ausgeführt und erfolgen in der Regel vor der Morgendämmerung im Changi Gefängnis.
Nach Angaben der Gefängnisakten führte Singapur im Jahr 2015 an vier Personen Hinrichtungen durch. Einmal wegen Mord und dreimal wegen Drogendelikten. Im Jahr 2012 wurden in Singapur die Gesetze über die Todesstrafe geändert, sodass nicht mehr zwingend die Todesstrafe für Drogenhandel oder Mord verhängt werden muss.
Quelle : bangkokpost