BANGKOK. Finanzministerium bestätigt, dass der Steuersatz für große multinationale Unternehmen im Einklang mit dem von der OECD propagierten globalen Standard gelten wird. Thailand erhebt ab 1. Januar 2025 eine Körperschaftssteuer von mindestens 15 %
Thailand wird ab dem 1. Januar 2025 eine globale Mindestkörperschaftssteuer von 15 % auf große multinationale Unternehmen erheben , bestätigte das Finanzministerium am Freitag.
Die „Aufstockungssteuer“ werde mit dem weltweit vereinbarten Mindestsatz erhoben und stehe im Einklang mit dem Rahmenwerk für eine globale Mindeststeuer, das eine Untergrenze für den Steuerwettbewerb setzen soll, hieß es in einer Erklärung des Ministeriums.
Der Körperschaftssteuersatz in Thailand beträgt normalerweise 20 %, allerdings bietet die Regierung für bestimmte Investitionsprojekte Steuerbefreiungen oder niedrigere Steuersätze an, um große ausländische Unternehmen anzulocken.
Nach den von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erlassenen Vorschriften wird eine Mindeststeuer von 15 Prozent auf multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro (782 Millionen US-Dollar) erhoben.

Thailand wird ab dem 1. Januar 2025 eine globale Mindestkörperschaftssteuer von 15 % auf große multinationale Unternehmen erheben , bestätigte das Finanzministerium am Freitag.
Thailand versucht, seine Gesetze, Richtlinien und Steuerpraktiken zu aktualisieren, da es in den nächsten Jahren die Aufnahme in die OECD anstrebt.
Die Regierung hat angeboten, einen Teil der Steuerlast ausländischer Unternehmen zu übernehmen, wenn diese bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa die Verlagerung ihrer Forschungsarbeiten nach Thailand, die Verbesserung ihrer Betriebsabläufe im Hinblick auf die Umweltfreundlichkeit oder die Bereitstellung von Weiterbildungsangeboten für ihre einheimischen Mitarbeiter.
- Quelle: Bangkok Post