BANGKOK. Das Finanzamt beschleunigt die Einführung eines Gesetzes, das Thailänder noch in diesem Jahr von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Ausland befreit.
Laut Pinsai Suraswadi, Generaldirektor des Ministeriums, befreit das neue Gesetz Thailänder von der Einkommensteuer, wenn sie innerhalb von zwei Jahren ausländisches Einkommen nach Thailand bringen. Die Einzelheiten werden derzeit noch im Finanzministerium diskutiert.
Sobald das Gesetz in diesem Jahr verkündet werde, könne es rückwirkend angewendet werden, sagte er.
Herr Pinsai sagte, dass die Thailänder insgesamt über ein Auslandseinkommen von rund 2 Billionen Baht verfügen und dass ein Transfer dieses Geldes nach Thailand die Wirtschaft ankurbeln könnte.
Der Steueranreiz fördere die Rückführung ausländischer Einkünfte, sagte er.
Viele Menschen investieren im Ausland, weil sie höhere Renditen erwarten, als sie mit inländischen Investitionen erzielen würden. Sobald sie jedoch einen Gewinn erzielen, zögern sie möglicherweise aus steuerlichen Gründen, das Geld wieder nach Thailand zu bringen, sagte Herr Pinsai.
Die Einkommensteuer in Thailand wird progressiv erhoben und liegt je nach Einkommenshöhe zwischen 5 % und 35 %.
Am 17. Juni 2025 genehmigte das Kabinett den Vorschlag des Finanzministeriums, Kapitalgewinne aus dem Verkauf digitaler Vermögenswerte oder Kryptowährungen von der Einkommensteuer zu befreien. Diese Befreiung würde ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2029 gültig sein.
Herr Pinsai sagte, die vorgeschlagene Kryptosteuermaßnahme werde ein weiteres Instrument sein, um über den Kryptohandelsmarkt ausländische Gelder ins Land zu locken.
Der Entwurf der Ministerialverordnung wartet auf die Veröffentlichung im Royal Gazette und wird anschließend in Kraft treten.
Bei der Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen wendet das Finanzamt das Resident Rule-Prinzip an. Nach diesem Prinzip gelten Personen, die sich innerhalb eines Steuerjahres (Januar bis Dezember) 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten, als Steueransässige und unterliegen der Einkommensteuer auf alle Einkünfte, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erzielt werden.

Laut Pinsai Suraswadi, Generaldirektor des Ministeriums, befreit das neue Gesetz Thailänder von der Einkommensteuer, wenn sie innerhalb von zwei Jahren ausländisches Einkommen nach Thailand bringen. Die Einzelheiten werden derzeit noch im Finanzministerium diskutiert.
Vor 2024 hatten Personen mit ausländischem Einkommen die Möglichkeit, ihre Steuerschuld durch Steuerplanung zu reduzieren. Das damalige Gesetz sah vor, dass ausländisches Einkommen, das im selben Jahr nach Thailand gebracht wurde, steuerpflichtig war. Wurde das Einkommen jedoch nach dem Jahr des Einkommens nach Thailand gebracht, entfiel die Steuerpflicht. Beispielsweise wurden ausländische Einkünfte, die im Jahr 2020 erzielt, aber erst 2021 nach Thailand gebracht wurden, nicht besteuert.
Nach dem aktuellen Gesetz zur Erhebung der Einkommensteuer auf Einkünfte aus ausländischen Quellen, das seit 2024 in Kraft ist, ist eine natürliche Person verpflichtet, auf diese Einkünfte Einkommensteuer zu zahlen, unabhängig davon, in welchem Jahr sie ins Land gebracht werden – sei es im Jahr der Erzielung oder in einem darauffolgenden Jahr.
- Quelle: Bangkok Post