Nach dem Tod der Patientin Apassanan trat der Sohn als Nebenkläger auf. Er warf dem Arzt vor, ein Medikament eingesetzt zu haben, daß von der Lebensmittel- und Medikamentenaufsichtsbehörde FDA noch nicht zugelassen war. Der Arzt widersprach und meinte, bei der Substanz, die er in das Gesicht der Patientin spritzte, habe es sich um Silikon gehandelt.
Die Patientin hatte sich nach der Behandlung einer Lasertherapie unterzogen, der Chirurg, der angeblich davon nichts wußte, danach das Silikon entfernt. Die Patientin war daraufhin entstellt und wollte auf Schadensersatz klagen. Doch sie wurde erschossen. Den Mord soll der Chirurg in Auftrag gegeben haben.
Das Gericht folgte den Ausführungen des Angeklagten und nahm den Fall nicht an. Wann der Mordprozeß beginnt, ist noch ungewiß. Der Chirurg hinterlegte Kaution und befindet sich trotz Mordanklage auf freiem Fuß. Er darf das Land nicht verlassen und keine Zeugen beeinflussen.
Das Gericht muß bei dieser Entscheidung übersehen haben, daß einer der Zeugen dasselbe Schicksal widerfuhr wie der Patientin. Er wurde durch einen Auftragskiller beseitigt… bp