Der Gesetzesvorschlag kommt von Vize-Wirtschaftsminister Alongkorn Ponlaboot, es soll demnächst dem Kabinett zur Zustimmung vorgelegt werden.
Nach dem neuen Gesetz sollen Vermieter und Besitzer von Kaufhäusern, in denen Raubkopien von Software, Filmen oder Musik-CDs angeboten werden, 300.000 Baht Geldstrafe zahlen. Dasselbe soll für Webmaster gelten, die über ihre Webseiten raubkopierte CDs, CD-ROMs bzw. DVDs anbieten.
Das neue Gesetz kommt auf Druck durch die USA zustande, Thailand wird dort auf einer sogenannten „Watch List“ geführt, weil nichts oder zu wenig gegen patentrechtliche Verstöße unternommen wird. bp