Während im Falle des Deutschen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Einzelheiten genannt werden können wurden Details zu einem australischen Touristen bekannt.
Dieser war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ihm wurde bis zur Klärung des Sachverhalts und der Abwicklung Schadensersatzansprüche die Ausreise verboten und – rechtswidrig – sein Pass beschlagnahmt.
Der betroffene Urlauber informierte den australischen Honorarkonsul darüber, dass die Freundin eines Polizisten ihn angerufen und „angeboten“ habe, gegen Zahlung von 100.000 Baht dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Pass zurückbekäme. Auf seine Anfrage bei der Kathu-Polizeistation erhielt der Konsul die Auskunft, es handele sich wohl um ein „Missverständnis“. Bisher wurde der Pass allerdings noch immer nicht ausgehändigt!
Noch einmal unser Hinweis: Reisepässe sind Eigentum des jeweiligen Staates und dürfen entsprechend internationalen Vereinbarungen nicht beschlagnahmt werden!