Parlament beschäftigt sich immer noch mit dem Aktfoto-Vorfall

Allerdings handelt es sich dabei nicht, wie überall behauptet wird, um ein Nacktfoto. Das ganze könnte vielleicht als erotische Aufnahme durchgehen, da die Dame auf dem Bild vollständig bekleidet war.

Natürlich ist man entrüstet, solche „Schweinereinen“ darf es in Thailand und erst recht nicht im Parlament geben.

Nun soll überprüft werden, ob der Abgeordnete gegen irgendeine Bestimmung der Verfassung verstoßen habe. Ein Senator hatte aufgrund der Aufnahme, die in der Presse die Runde machte, Beschwerde eingelegt.

Seiner Meinung nach ist das Verhalten des Abgeordneten nicht akzeptabel. Er habe damit dem Ansehen des Parlaments und der demokratischen Partei geschadet. Weiterhin soll geprüft werden, welche Maßnahmen gegen den Abgeordneten eingeleitet werden können.