Das zünden einer Himmelslaterne kann auf Phuket bis zu 20 Jahre Gefängnis einbringen

pp Phuket. Neben dem Verbot von Sonnenliegen- und Schirmen am Strand von Phuket ist auch der Verkauf von Himmelslaternen an öffentlichen Stränden verboten. Dass sich auf Phuket kaum jemand an dieses Verbot hält, verwundert eigentlich niemanden.

Natürlich ist es schön anzusehen, wenn diese durch ein offenes Feuer „angetriebenen“ Himmelslaternen nach der Dämmerung langsam in den Nachthimmel aufsteigen. Dieser vermutlich aus China stammende Brauch ist nicht nur bei den Einheimischen sondern auch bei den Touristen sehr beliebt.

In den letzten zehn Jahren sind diese Himmelslaternen immer beliebter geworden. Dabei kann sich jeder ausmalen, dass selbst diese kleinen brennbaren Flugkörper bestimmte Sicherheits- und Umweltrisiken darstellen. Schließlich sagt ein altes Sprichwort: „Was nach oben steigt, kommt auch irgendwann wieder runter“.

In der Regel fallen die Flugkörper harmlos zu Boden oder landen im Meer. Allerdings wurde auch schon mehrfach über angerichtete Großbrände und Sachschäden, ausgelöst von fallenden Flugkörpern, berichtet. Phuket hat bisher immer Glück gehabt, und die Katastrophen mit Himmelslaternen haben sich bisher in Grenzen gehalten.

Allerdings steigt mit der Hochsaison nicht nur die Zahl der Touristen sondern auch die Zahl der aufsteigenden Himmelslaternen. Dabei steigt nicht nur die Gefahr eines Brandes sondern auch das Risiko für den Luftverkehr auf der Insel. Dabei ist nicht nur die kommerzielle Luftfahrt sondern auch die Privatfliegerei in Gefahr. Eine einzige Himmelslaterne könnte in einem ungünstigen Fall den Absturz eines Fliegers bedeuten.

Glücklicherweise wird dieses Risiko durch die Tatsache, dass die meisten Freizeitflüge über die Insel während des Tages stattfinden, minimiert. Dafür steigt die Gefahr nach Einbruch der Dunkelheit um ein vielfaches.

Im Gegensatz zu vielen anderen Edikten, wie dem Verbot des Rauchens an öffentlichen Stränden, besteht das Verbot für die Freisetzung von Flugkörpern in der Luftsicherheitszone rund um den internationalen Flughafen Phuket bereits seit 1954.

Laut §6(3) des Thailand Air Navigation Act  von 1954 kann der Verstoß mit einer Gefängnisstrafe bis zu 20 Jahren oder sogar mit dem Tod bestraft werden.

Touristen sowie Einheimische sollten sich also nicht nur auf Phuket genau überlegen, ob, wann und wo sie eine solche Himmelslaterne fliegen lassen.

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