Die NLA genehmigt die Änderung der Interims-Charta nach den Wünschen des Königs

Die NLA genehmigt die Änderung der Interims-Charta nach den Wünschen des Königs

Bangkok. Die Nationale Gesetzgebende Versammlung „National Legislative Assembly“ (NLA) hat bei einer Sitzung der Mitglieder am Freitag eine Änderung der Interims-Charta nach den Wünschen des Königs genehmigt.

Damit ist die Versammlung nun in der Lage, die gewünschten Änderungen des Königs an der neuen Verfassung zu besprechen und die Verfassung dementsprechend zu ändern.

Im Anschluss an die Genehmigung zur Änderung der Verfassung wurden die Wünsche des Königs bezüglich der Änderungen in drei Lesungen verabschiedet. Dabei stimmten 228 Mitglieder für die gewünschte Änderung und drei Mitglieder enthielten sich der Stimme enthalten. Die Sitzung wurde sehr kurz gehalten und dauerte weniger als drei Stunden.

Es erlaubt nun einer Gruppe von Experten, die Bestimmung in der neuen Charta so zu ändern, so dass der Geheimratspräsident automatisch als Regent „pro tempore“ dienen kann, falls der Monarch unangemessen oder anderweitig nicht verfügbar sein könnte.

Die Ernennung des Regenten „pro tempore“ hängt vom Urteil des Königs ab, nachdem die Änderung vorgenommen wurde.

Der stellvertretende Ministerpräsident Prawit Wongsuwon, der stellvertretende Ministerpräsident Wissanu Krea-ngam und der Justizminister Suwaphan Tanyuvardhna vertreten die Regierung und den Nationalrat für Frieden und Ordnung (NCPO) bei der Erläuterung der Notwendigkeit der Änderung durch die Mitglieder des NLA.

Die Regierung und der Nationalrat für Frieden und Ordnung unterrichteten die NLA über die Notwendigkeit, die Charta zu ändern, nachdem das Büro seines Majestät „Principal Private Secretary“ einen Brief über die Bemerkungen und gewünschten Änderungen des Königs offiziell an die Regierung geschickt hatte.

Unter der Leitung des Vorsitzenden Meechai Ruchupan von „Consitution Drafting“ muss nun ein 10-köpfiger Sonderausschuss gegründet werden, der dann wiederum in der Lage ist, um die neue Verfassung entsprechend den Wünschen Seiner Majestät König Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun (Rama X) zu ändern.

Die derzeitige Verfassung wurde vom öffentlichen Referendum bereits schon im vergangenen Jahr bestätigt, aber noch nicht von Seiner Majestät dem König befürwortet bzw. unterzeichnet. Der letzte Tag für königliche Billigung der Verfassung ist der 6. Februar.

Ob dieser Termin, nach den nun erforderlichen Änderungen, die Seine Majestät König Maha Vajiralongkorn wünscht eingehalten werden kann, wurde bisher nicht bestätigt und hängt davon ab, ob der König die Änderungen billigt.

 

  • Quelle: Bangkok Post