Flucht der ausländischen Wanderarbeiter über die Grenzen geht weiter

Flucht der ausländischen Wanderarbeiter über die Grenzen geht weiter

Mae Sot. Ein hochrangiger Beamter der Einwanderungsbehörde am Grenzkontrollpunkt Mae Sot bestätigte gegenüber den thailändischen Medien, dass bereits mehr als 30.000 illegal arbeitende Wanderarbeiter aus Myanmar das Land aus Angst vor den neuen härteren Arbeitsbestimmungen und den drastischen Strafen über den Grenzpunkt Mae Sot verlassen haben.

Gleichzeitig fügte er aber auch hinzu, dass die Welle der ausreisenden Wanderarbeiter nicht abreißen würde und sich bereits lange Schlangen bei der Ausreise bilden würden. Der Chef der Einwanderungs-Polizei in Tak, Polizei Oberst Man Ratanaprateep bestätigte am Samstag die Zahl von mindestens 30.000 Wanderarbeitern die Thailand bereits über den Grenzkontrollpunkt in Mae Sot verlassen haben sollen.

Er sagte weiter, dass die Arbeiter aus Myanmar wieder nach Hause zurückkehren, um sich ordnungsgemäße Papiere zu besorgen, um die Anforderungen des neuen Gesetzes in Thailand zu erfüllen. Erst dann wollen sie wieder nach Thailand zurückkommen und sich erneut um eine legale Arbeitsstelle bemühen.

Das Gesetz trat am 23. Juni in Kraft und wurde schon kurze Zeit später nach den Protesten von zahlreichen Arbeitgebern um 120 Tage nach hinten verschoben. Danach soll die Gnadenfrist für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer endgültig ablaufen.

Wie bereits von uns berichtet hat das Arbeitsministerium auf die Abwanderung der ausländischen Arbeitnehmer reagiert und den Arbeitgebern von illegalen Wanderarbeitern vorgeschlagen, sich mit den zuständigen Koordinierungszentren in Verbindung zu setzen, um eine kurzfristige Arbeitserlaubnis für sie bis spätestens zum 7. August zu beantragen.

Das Arbeitsministerium hat die Arbeitgeber, die nicht registrierte ausländische Arbeitnehmer einstellen aufgefordert, sich bei den Koordinierungszentren zu melden, die landesweit für die Abwicklung von ausländischen Arbeitsfragen eingerichtet wurden. Hier sollen sie die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter bis spätestens zum 7. August registrieren.

Sobald die Informationen und Daten der Wanderarbeitnehmer bei den Zentren eingereicht wurden, prüft das Arbeitsministerium ihre persönlichen Unterlagen, führt eine Gesundheitsuntersuchung durch und überprüft ihre Staatsangehörigkeit. Erst danach wird ihnen eine kurzfristige Arbeitserlaubnis ausgestellt, die bis zum 31. März 2018 gültig ist und danach ausläuft. Jeder Bewerber ist verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr von 100 Baht und eine jährliche Erlaubnisgebühr von 900 Baht zu zahlen.

 

  • Quelle: Thai Visa, The Nation