Neues Gesetz gibt dem König die alleinige Autorität über die königlichen Vermögenswerte

Neues Gesetz gibt dem König die alleinige Autorität über die königlichen Vermögenswerte

Bangkok. Seit letztem Sonntag hat Seine Majestät der König die alleinige Kontrolle über alle königlichen Vermögenswerte. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz, wonach König Vajiralongkorn nun völlig alleine bestimmen kann, was und wie mit seinem Vermögen, das er von seinem Vater König Bhumibol, der im Oktober im vergangenen Jahr im Alter von 88 Jahren gestorben war, nach dessen Tod geerbt hat, umgegangen wird.

Es ist die erste Änderung der Gesetze von 1948, die über das Eigentum der Krone bestimmen. Bisher wurde der Vorstand für die Verwaltung des königlichen Vermögens vom Finanzministerium bestimmt und festgelegt. Dadurch waren bisher vor allem Regierungsbeamte für die Verwaltung des königlichen Vermögens zuständig.

Crown Property Bureau
Crown Property Bureau

Von nun an kann König Vajiralongkorn völlig alleine bestimmen, was mit seinem Vermögen geschieht. Er kann ab sofort die Vorstandmitglieder des königlichen Haushaltsbüros selber bestimmen, einstellen oder aber auch wieder entlassen. Die Personen, die von dem König in den Vorstand gewählt werden, müssen dazu keine besondere Qualifikation oder Ausbildung haben. Einzig seine Majestät König Vajiralongkorn bestimmt von nun an, wer in diesen Vorstand des Crown Property Bureau berufen wird.

Bereits im Mai hatte das Zwischenparlament ein weiteres Gesetz verabschiedet, wonach fünf staatliche Agenturen, die bisher für die Sicherheit des Palastes und andere königliche Angelegenheiten zuständig waren, ebenfalls unter die direkte Aufsicht des Königs gestellt wurden.

Khao Sod hat diese Meldung mit folgendem Hinweis veröffentlicht:

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  • Quelle: Khao Sod