Bangkok. Der stellvertretende Ministerpräsident Wissanu Krea-ngam sagte, dass die Familienangehörigen der ehemaligen Premierministerin Yingluck Shinawatra im Prinzip nicht in ihrem Haus bleiben könnten, das von den Behörden im Rahmen einer Klage gegen Yingluck beschlagnahmt wurde.
Wenn die Familienangehörigen der ehemaligen Premierministerin Yingluck weiter in dem Haus bleiben und wohnen wollen, müssen sie zuerst um Erlaubnis fragen, sagte der stellvertretende Ministerpräsident Wissanu.
Solange das Haus nicht verkauft wird, dürfen die Familienangehörigen dort wohnen bleiben, fügte er hinzu. Allerdings hat der Staat auch noch eine weitere Möglichkeit und könnte diese Erlaubnis ebenso in einen Mietvertrag umwandeln.
Yinglucks Familie müsste dann allerdings zuerst mit dem Finanzministerium und der Rechtsausführungsabteilung verhandeln, fügte er hinzu.
Diese Bedingungen würden allerdings erst dann angewandt, sobald die Behörden eine offizielle Beschlagnahmeankündigung für das Haus verhängt haben. Gegenwärtig wurde diese Ankündigung aber noch nicht verhängt. Daher hat die Familie auch noch keine weiteren Informationen erhalten und kann zunächst wie gewohnt dort weiter wohnen bleiben, fügte Herr Wissanu hinzu.
Am Freitag kritisierte einer von Yinglucks Anwälten, Herr Norawit Lalaeng, den stellvertretenden Ministerpräsident Wissanu nachdem er vorgeschlagen hatte, dass Yinglucks Mann und der Sohn Miete zahlen müssten, während sie weiter in dem Haus wohnen blieben.
Norawit sagte, der Fall sei noch nicht abgeschlossen, und Wissanu hätte keine Aussage machen dürfen, die dem Ehepartner und / oder dem Kind der ehemaligen Premierministerin Schaden zufügt.
Er sagte weiter, dass, wenn das Haus an andere Personen vermietet würde, die Mieteinnahmen möglicherweise an die Regierung zurückgegeben werden müssten, falls das Vermögen vom Gericht als Staatseigentum erklärt würde.
Die ehemalige Premierministerin Yingluck Shinawatra wurde wegen Fahrlässigkeit bei der Erfüllung ihrer offiziellen Pflichten verurteilt, als sie das Reis-Verpfändungssystem ihrer Regierung beaufsichtigte, was zu massiven finanziellen Schäden für den Staat führte.
Das Gericht wies Yingluck an, eine große Entschädigungssumme zu zahlen, um den Verlust zu decken. Yingluck, die letztes Jahr kurz vor der Verhängung einer fünfjährigen Gefängnisstrafe aus dem Land geflohen war, beantragte in der Zwischenzeit eine einstweilige Verfügung gegen die Verwaltungsverfügung, um ihr Vermögen zu beschlagnahmen.
Laut ihren Anwälten kann die angestrebte Verwaltungsverfügung erst dann für gültig erklärt und vollstreckt werden, nachdem das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vollständig abgeschlossen ist.
- Quelle: The Nation