Petition thailändischer Alkoholverkäufer gegen Online Verkaufsverbot

Petition thailändischer Alkoholverkäufer gegen Online Verkaufsverbot

BANGKOK. Die thailändischen Verkäufer von alkoholischen Getränken haben am Donnerstag (10. September) beim Parlament eine Petition gegen ein Online Verkaufsverbot von Alkohol eingereicht, wonach kleine Unternehmen verletzt wurden.

Thailand kündigte Anfang letzter Woche ein Verbot an, nachdem es einen Anstieg der Online Bestellungen aufgrund von Sperren zur Eindämmung des Coronavirus festgestellt hatte, was laut den Aussagen der Regierung zu Alkoholkonsum bei Minderjährigen geführt hatte.

Bereits im April verbot das Land im Rahmen der sozialen Distanzierungsmaßnahmen den Verkauf von Alkohol in Geschäften für drei Wochen.

„Verwenden Sie nicht die Jugend, um die Online Alkoholverkäufe zu verbieten“, sagte Supapong Pruenglampoo, ein Vertreter eines Craft Beer Netzwerks.

„Das Verbot schützt nicht die Jugend. Es ist aber eine Möglichkeit, um die kleinen Verkäufer zu stoppen und um die Convenience Stores zu unterstützen, wodurch viele kleine Online Unternehmen zerstört werden“, fügte er hinzu.

Das Verbot, das Anfang Dezember 2020 in Kraft tritt, wird mit einer Höchststrafe von 10.000 Baht (rund 269 Euro) und einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet.

In Thailand, wo das gesetzliche Mindestalter für den Alkoholkonsum 20 Jahre beträgt, gelten bereits einige der strengsten Alkoholgesetze in der Region, die den Verkauf in bestimmten Bereichen, z. B. in der Nähe von Schulen, verbieten und auch noch die Verkaufszeiten für Alkohol in den Geschäften einschränken.

Mehrere Lebensmittelhändler in Thailand sind mittlerweile dazu übergegangen und bieten ihre alkoholischen Produkte online an.

Damit wird dann ab Anfang Dezember 2020 Schluss sein, sobald das Gesetz gegen den Online Verkauf in Kraft tritt. Davon sind vor allem die kleinen Händler betroffen, die sich über den Online Verkauf ein zweites Standbein während der Corona-19 Krise ein zweites Standbein aufgebaut hatten.

 

  • Quelle: Thai Visa